Begriffsbestimmung Inklusion
Es gibt viele Definitionen von Inklusion. Einzelne haben wir im Folgenden für Sie herausgestellt.
"Inklusion zielt auf gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, unabhängig von ihren individuellen Dispositionen und Ausgangslagen."
(BIBB, https://www.bibb.de/de/1550.php Stand Januar 2016)
"Inklusion ist ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschiedenheit anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten Grundkonsens zielt. In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform."
(https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion, Stand Januar 2016)
Ein Ansatz, der "allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will."
(Hinz, 2006, S. 97 f.)
"das Miteinbezogensein; gleichberechtigte Teilhabe an etwas; Gegensatz Exklusion"
(www.duden.de; Stichwort: Inklusion, Stand Januar 2016)
"Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt."
(http://www.inklusion-als-menschenrecht.de, Stand Januar 2016)