Bestimmungen der APO-BK
Fachbereich Informatik
Fachrichtungen
Die Bildungsgänge der Fachschule für Informatik werden in folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Technische Informatik
- Wirtschaftsinformatik
Aufnahmevoraussetzungen
Die Aufnahme in die Fachschule für Informatik erfordert neben den allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Berufsbezeichnung
Der erfolgreiche Abschluss der Fachschule für Informatik berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Informatikerin/Staatlich geprüfter Informatiker" mit Angabe der Fachrichtung und gegebenenfalls des fachlichen Schwerpunktes. Nach der Berufsbezeichnung wird auf dem Abschlusszeugnis für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Technische Informatik "„(Bachelor Professional in Technik)" und für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik "(Bachelor Professional in Wirtschaft)" ausgewiesen.
Quellen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) - Anlage E, Schulgesetz NRW § 22
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