Beschreibung der Bildungsgänge
- Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erweiterter Erster Schulabschluss (B 1)
- Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, B 2)
- Berufsabschluss nach Landesrecht und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, B 3)
Bildungsgang B 1
Ziel: Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Erweiterter Erster Schulabschluss
Der Bildungsgang B 1 vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder für die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen
In den Bildungsgang B 1 wird aufgenommen, wer über einen Ersten Schulabschluss verfügt.
Unterricht
Der Unterricht dauert ein Jahr. Es wird Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 15 Tagen integriert.
Abschlüsse
- Abschlusszeugnis
- Erweiterter Erster Schulabschluss
Anschlussmöglichkeiten
- Einjährige vollzeitschulische Bildungsgänge, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife, gegebenenfalls mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) vermitteln (Bildungsgang B 2)
- Duale Berufsausbildung: gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr
- Vollzeitschulische Berufsausbildung, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger) und zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen (Bildungsgang B 3)
Fachbereiche und Berufsfelder
Die Bildungsgänge werden in unterschiedlichen Fachbereichen und Berufsfeldern angeboten, je nach Angebot der einzelnen Berufskollegs können dies sein:
- Agrarwirtschaft
- Ernährungs- und Versorgungsmanagement
- Gestaltung
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Medien/Medientechnologie
- Gesundheit/Erziehung und Soziales
- Gesundheitswesen
- Körperpflege
- Sozialwesen
- Informatik
- Technik/Naturwissenschaften
- Bau und Holztechnik
- Drucktechnik
- Elektrotechnik
- Fahrzeugtechnik
- Medizintechnik
- Metalltechnik
- Physik/Chemie/Biologie
- Textiltechnik und Bekleidung
- Wirtschaft und Verwaltung.
Bildungsgang B 2
Ziel: Berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit und ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Der Bildungsgang B 2 vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder für die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen
In den Bildungsgang B 2 wird aufgenommen, wer über einen Erweiterten Ersten Schulabschluss verfügt.
Unterricht
Der Unterricht dauert ein Jahr. Es wird Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35 Unterrichtsstunden erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 15 Tagen integriert.
Abschlüsse
- Abschlusszeugnis
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), der mit der Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Anschlussmöglichkeiten
- Duale Berufsausbildung: gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr
- Einstieg in das zweite Jahr der dreijährigen Bildungsgänge der Anlage C, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (zum Beispiel als Kaufmännische oder Technische Assistentinnen/Assistenten) und zur Fachhochschulreife führen.
Bildungsgang B3
Ziel: Berufsabschluss nach Landesrecht und Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit Bestehen der Abschlussprüfung einen Berufsabschluss nach Landesrecht. Der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist, bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, möglich.
Voraussetzungen
Erster Schulabschluss.
Unterricht
Der Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird Vollzeitunterricht im Umfang von 32 bis 35 Unterrichtstunden in der Woche erteilt. In den Bildungsgängen sind Praktika im Umfang von 16 Wochen integriert.
Abschlüsse
- Berufsabschluss als
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Heilerziehung
- Staatlich geprüfte Assistentin/Staatlich geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service.
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Anschlussmöglichkeiten
Wer diesen Bildungsgang absolviert hat, kann unmittelbar in das zweite Jahr der dreijährigen Berufsfachschule der Anlage C des entsprechenden Fachbereiches oder Berufsfeldes einsteigen. Dort kann ein Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife erworben werden.
Der erfolgreiche Abschluss eröffnet im Fachbereich Sozialwesen, in Verbindung mit dem Mittleren Schulabschluss, den Besuch der entsprechenden Bildungsgänge der Fachschule. Dort kann sich zum Beispiel eine Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ein Staatlich geprüfter Kinderpfleger zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher weiterbilden.