Am 20. Juli 2023 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Die Zahnmedizinische Fachangestellte und der Zahnmedizinische Fachangestellte sind insbesondere in Zahnarztpraxen, in Zahnkliniken, Universitätszahnkliniken, im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Dentalindustrie, bei Krankenkassen, Abrechnungsgesellschaften, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie in Zahnärztekammern und -verbänden tätig.
Typische berufliche Handlungsfelder der Zahnmedizinischen Fachangestellten und des Zahnmedizinischen Fachangestellten sind die Tätigkeiten in der Behandlungsassistenz und der Prophylaxe einerseits sowie in der Praxisorganisation und Praxisverwaltung andererseits. Sie setzen diese eigenständig sowie im Team um. Sie benötigen neben zahnmedizinischen und ökonomischen Fachkenntnissen eine hohe Sozialkompetenz, die sie befähigt, einfühlsam mit den Patientinnen und Patienten umzugehen, um zum Aufbau eines dauerhaften Vertrauensverhältnisses beizutragen. Der Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit ist daher neben der Vermittlung fachlicher Inhalte in allen Lernfeldern genügend Raum zu geben. Bei der Organisation und Durchführung ihrer Arbeit beachten die Zahnmedizinischen Fachangestellten ergonomische Aspekte und handeln nachhaltig. Mit Flexibilität und Kreativität stellen sie sich auf die in der Praxis auftretenden Situationen ein und begreifen ihre Tätigkeit als Dienstleistung für die Patientin und den Patienten.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern sollen die Arbeits- und Geschäftsprozesse des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieses ist in den Zielen und den ergänzenden Inhalten abgebildet, die maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung sind.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung).
Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.