Am 1. August 2007 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Sattlerinnen und Sattler üben ein ebenso traditionsreiches wie zeitgemäßes Handwerk aus. Sie sind tätig in der Reitsportsattlerei, in der Fahrzeugsattlerei und in der Feintäschnerei. Sie fertigen Produkte aus Leder, Textilien und anderen Materialien. Die Reparatur der Sattlereiartikel gehört ebenso zum Aufgabengebiet.
In der Reitsportsattlerei werden Ausrüstungen für Reit- und Zugtiere entworfen. Für Reitpferde werden Sattel und Zaumzeug gefertigt, für Zugtiere auch Gurtzeug und Geschirre. Herstellung und Reparatur von Sportartikeln gehören außerdem zum Arbeitsgebiet.
In der Fahrzeugsattlerei werden Innenausstattung und Sitzpolster von Fahrzeugen gestaltet und angefertigt. Restaurierung von Oldtimern gehören ebenso zum Arbeitsgebiet wie das Entwerfen und Fertigen von Verdecken und Planen.
In der Feintäschnerei werden nach individuellen ästhetischen Vorstellungen Taschen und andere Kleinlederwaren entworfen und angefertigt. Modische, funktionale und technologische Aspekte finden dabei Berücksichtigung.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).
Ausbildungsordnungen
Änderung in Kapitel 3.1
Stundentafel ab 1. August 2009
| Unterrichtsstunden | ||||
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | Summe | |
| I. Berufsbezogener Lernbereich | ||||
| Betriebs- und Arbeitsorganisation | 0 - 40¹ | 40 | 80 | 120 - 160 |
| Lederverarbeitung | 40 - 80¹ | 80 | 80 | 200 - 240 |
| Maschinelle Fertigung | 40 - 80¹ | 80 | 40 | 160 - 200 |
| Produktgestaltung | 40 - 80¹ | 80 | 80 | 200 - 240 |
| Fremdsprachliche Kommunikation | 0 - 40 | 0 - 40 | 0 - 40 | 40 - 80 |
| Wirtschafts- und Betriebslehre | 40¹ | 40 | 40 | 120 |
| Summe: | 280 - 320 | 320 - 360 | 320 - 360 | 960 - 1 000 |
| II. Differenzierungsbereich | ||||
| Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. | ||||
| III. Berufsübergreifender Lernbereich | ||||
| Deutsch/Kommunikation | Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. | |||
| Religionslehre | ||||
| Sport/Gesundheitsförderung | ||||
| Politik/Gesellschaftslehre | ||||
1) In die Lernfelder sind auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert.
Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird.
Änderung in Kapitel 2.2
Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht und fließen dort in die Bewertung ein.
Leistungen in den Fächern Wirtschafts- und Betriebslehre und Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet.
Änderung in Kapitel 3.3.2
Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre
Grundlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.
Der Lehrplan berücksichtigt die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.
Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung "Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.