Am 16. November 2020 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zur Polsterin und zum Polsterer ist ausgerichtet auf die industriellen Fertigungsprozesse in Großbetrieben und auf Fertigungsprozesse in klein- und mittelständigen Unternehmen. Die Formulierungen zur Beschreibung von Fertigungsprozessen ermöglichen eine Übertragung zukünftiger technologischer Entwicklungen. Die Lernfelder orientieren sich an den Arbeits- und Produktionsprozessen in der betrieblichen Realität. Sie sind didaktisch-methodisch so umzusetzen, dass sie zur berufsbezogenen und berufsübergreifenden Handlungskompetenz führen. Die jeweils fachlich erforderlichen Berechnungen und Zeichnungen sind integrativ bei den technologischen Inhalten angesiedelt.
Wegen der weitgehend inhaltlichen Übereinstimmung ist eine gemeinsame Beschulung mit der Berufsausbildung Polster- und Dekorationsnäherin/Polster- und Dekorationsnäher im ersten und zweiten Ausbildungsjahr möglich. Darüber hinaus ist im ersten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung mit den Berufsausbildungen Raumausstatterin/Raumausstatter, Sattlerin/Sattler und Fahrzeuginnenausstatterin/Fahrzeuginnenausstatter möglich.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).
Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.