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Maschinen- und Anlagenführerin und Maschinen- und Anlagenführer (2-jährig)

Die 2-jährige Ausbildung zur Maschinen- und Anlagenführerin/zum Maschinen- und Anlagenführer erfolgt in den ersten beiden Jahren einiger unterschiedlicher Ausbildungsberufe (s. u.). Die Beschulung der Auszubildenden richtet sich nach den Vorgaben der Bildungspläne für die ersten beiden Ausbildungsjahre je nach Schwerpunkt des Ausbildungsberufs. Ein eigener Rahmenlehrplan bzw. Bildungsplan für Nordrhein-Westfalen liegt für diesen Ausbildungsberuf nicht vor.

Heft-Nummer 41074

Bass-Gliederungsnummer 15-33 Nr. 260

Ausbildungsberufe, mit denen eine gemeinsame Beschulung möglich ist:

Schwerpunkt Metalltechnik, Kunststofftechnik