Die 2-jährige Ausbildung zur Maschinen- und Anlagenführerin/zum Maschinen- und Anlagenführer erfolgt in den ersten beiden Jahren einiger unterschiedlicher Ausbildungsberufe (s. u.). Die Beschulung der Auszubildenden richtet sich nach den Vorgaben der Bildungspläne für die ersten beiden Ausbildungsjahre je nach Schwerpunkt des Ausbildungsberufs. Ein eigener Rahmenlehrplan bzw. Bildungsplan für Nordrhein-Westfalen liegt für diesen Ausbildungsberuf nicht vor.
Heft-Nummer 41074
Bass-Gliederungsnummer 15-33 Nr. 260
Liste gemeinsamer Beschulungsmöglichkeiten
Ausbildungsordnungen
- Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin (2007)
- Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin (2006)
- Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung in der Textilindustrie (2005)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin (2004)