Mit Inkrafttreten des neu geordneten Ausbildungsberufs zum 1. August 2021 wurden die bestehenden Ausbildungsregelungen für den Beruf Bauten- und Objektbeschichterin/Bauten- und Objektbeschichter aufgehoben.
Am 15. Juli 2022 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Dieser Ausbildungsberuf gliedert sich im 3. Ausbildungsjahr in die Fachrichtungen Ausbautechnik und Oberflächengestaltung, Bauten- und Korrosionsschutz, Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik, Gestaltung und Instandhaltung. (Die Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege wurde für NRW nicht entwickelt.) Eine gemeinsame Beschulung mit Schülerinnen und Schülern des Ausbildungsberufs Fahrzeuglackierer und Fahrzeuglackiererin ist im ersten Ausbildungsjahr möglich.
Malerinnen und Lackiererinnen/Maler und Lackierer leisten handwerkliche Arbeit mit breitem Aufgabenspektrum. Sie arbeiten in und an verschiedenen Objekten wie z. B. Neubau, Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege. Sie führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen, Plänen und Entwürfen selbstständig durch. Dabei kommt der Beratung von Kundinnen und Kunden und der Koordination mit anderen Handwerkern eine wesentliche Bedeutung zu.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern sollen die Arbeits- und Geschäftsprozesse des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieses ist in den Zielen und den ergänzenden Inhalten abgebildet, die maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung sind.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).
Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gestaltung bei der Gestaltung der didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.
Das kompetenzorintierte Qualifikationsprofil für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde ist online. Es gilt für die zum 01.08.2021 neu geordneten gewerblich-technischen Ausbildungsberufe.