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Landwirtin und Landwirt

Der Ausbildungsberuf befindet sich im Neuordnungsverfahren. Die Inkraftsetzung der neuen Ausbildungsregelung ist zum 01.08.2027 vorgesehen.

Im Kontext

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Agrarwirtschaft zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Agrarwirtschaft).

Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.

Änderung in Kapitel 3.1

Stundentafel ab 1. August 2009

 Unterrichtsstunden
 1. Jahr2. Jahr3. JahrSumme
I. Berufsbezogener Lernbereich¹
Betriebsführung¹404040120
Pflanzliche Erzeugung140120120380
Tierische Erzeugung140120120380
Vermarktung¹404080
Summe:320320320960
II. Differenzierungsbereich
 Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
III. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/KommunikationDie Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre

1)In den Fächern Betriebsführung und Vermarktung sind neben den zugeordneten Lernfeldern auch die Vorgaben des gültigen Fachlehrplans Wirtschafts- und Betriebslehre umzusetzen (siehe Kapitel 3.3.1). Die Leistungsbewertung erfolgt nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.

Änderung in Kapitel 3.3.1

Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre

Grundlage für den Unterricht in Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.

Der Lehrplan berücksichtigt die "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.

Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung "Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.

Die Fußnote 2 im veröffentlichten Lehrplan auf der Seite 20 entfällt.