Am 1. August 2007 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Sie erstellen und vermarkten vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und erbringen entsprechende Dienstleistungen. Damit tragen sie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, der Verbesserung des Images und der Steigerung des Besucheraufkommens einer Destination oder Region bei. Zu den Unternehmen zählen insbesondere regionale und nationale Tourismusorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Einrichtungen des Kur- und Fremdenverkehrs, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen, weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.
Kundenzufriedenheit und Servicequalität sind die obersten Prinzipien des Berufsbildes, die entsprechend dauerhaft im Unterricht Berücksichtigung finden. Der nachhaltige Umgang mit Ressourcen ist insbesondere für die Tourismus- und Freizeitbranche von elementarer Bedeutung und als durchgängiges Unterrichtsprinzip zu berücksichtigen.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung).