vormals Hörgeräteakustikerin/Hörgeräteakustiker
Am 16. Januar 2019 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Hörakustikerinnen und Hörakustiker sind in einem beruflichen Umfeld tätig, das durch medizinische, audiologische, psychologische, soziale, technische, ökonomische und ökologische Aspekte bestimmt wird. Daraus ergeben sich berufliche Handlungen, die jeweils von mehreren fachwissenschaftlichen Disziplinen tangiert werden und dadurch eine besondere berufsspezifische Ausrichtung und Schwerpunktbildung erfordern. Um dieser Vielseitigkeit auch aus didaktischen und lernorganisatorischen Gesichtspunkten gerecht zu werden, wurde eine relativ große Anzahl an Lernfeldern gebildet.
Durch die Arbeit der Hörakustikerin oder des Hörakustikers wird ein Beitrag zum gesellschaftlichen Auftrag geleistet, Menschen mit Einschränkungen in den Alltag zu integrieren. Dabei spielt auch die Anwendung interkultureller Kompetenz im Kontakt und in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie Kundinnen und Kunden eine besondere Rolle. Dieser Prozess erfordert ein hohes Maß an persönlicher Identifikation und Einfühlungsvermögen, die bei der unterrichtlichen Umsetzung der Lernfelder integrativ gefördert werden. Eine weitere wichtige integrativ zu fördernde Kompetenz ist die Fähigkeit und Bereitschaft zum lebenslangen Lernen, da die Innovationszyklen in der Hörsystemtechnik kurz sind und somit permanente Fortbildungen erforderlich machen.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).
Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales bei der Gestaltung der didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.