Am 27. August 2021 trat der Bildungsplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Gestiegene Kundenansprüche, die zunehmende Komplexität von Versorgungs-/Betreuungsdienstleistungen und die Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung haben die Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern verändert. Die Schwerpunkte "Personenbetreuende Dienstleistungen", "Serviceorientierte Dienstleistungen" und "Ländlich-agrarische Dienstleistungen" beschreiben heute ihre Einsatzgebiete.
Sie sind mit der Betreuung und Versorgung spezifischer Personengruppen sowohl in Haushalten mit privatem Charakter als auch in hauswirtschaftlichen Unternehmen betraut.
Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen umfassen z. B. Hilfen bei Alltagsverrichtungen, Motivation, Kommunikation und Beschäftigung. Zur Versorgung gehören Verpflegung, Wäschpflege, Reinigung und die Wohnumfeldgestaltung. Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter entwickeln im Rahmen ihrer Ausbildung ein umfassendes Qualitätsbewusstsein, da ihre Dienstleistungen maßgeblich die Lebensqualität der zu versorgenden Personen beeinflusst.
Darüber hinaus beinhaltet das Tätigkeitsfeld die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen. Diese komplexen Arbeitsprozesse erfordern ebenso wie ganzheitliche Betreuungskonzepte die Abstimmung mit anderen Tätigkeitsbereichen und die Nutzung externer Dienstleistungen, weshalb die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams notwendig ist.
Ausgangspunkt der didaktisch-methodischen Gestaltung der Lernsituationen in den einzelnen Lernfeldern sollen die Arbeits- und Geschäftsprozesse des beruflichen Handlungsfeldes sein. Dieses ist in den Zielen und den ergänzenden Inhalten abgebildet, die maßgeblich für die Unterrichtsgestaltung sind.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement).
Im Rahmen der Bildungsgangarbeit sind auch die Bildungspläne für den Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales bei der Gestaltung der Didaktischen Jahresplanung mit zu berücksichtigen. Dies betrifft die berufsübergreifenden Fächer sowie das Fach Fremdsprachliche Kommunikation und ggf. das Fach Wirtschafts- und Betriebslehre, sofern Bildungspläne von Ausbildungsberufen aus nichtkaufmännischen Fachbereichen zu berücksichtigen sind.