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Chemielaborantin und Chemielaborant (3,5-jährig)

Am 1. August 2007 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.

Im Rahmenlehrplan Chemielaborantin und Chemielaborant gibt es in den Teilen II und IV geringfügige redaktionelle Änderungen.

Den aktualisierten Rahmenlehrplan (Beschluss vom 13. Januar 2000 i. d. F. vom 13. Dezember 2019) finden Sie auf der Seite Unterrichtsmaterialien.

Im Kontext

Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).

Änderung in Kapitel 3.1

Stundentafel ab 1. August 2009

 Unterrichtsstunden
 1. Jahr2. Jahr3./4. JahrSumme
I. Berufsbezogener Lernbereich¹
Wirtschafts- und Betriebslehre40²4060140
Labortechnik160 - 200²160 - 200
Analysetechnik0 - 40²140420³*)
Synthesetechnik40 - 80²140*)
Anwendungs- und Produktionstechnik*)
Summe:3203204801 120
II. Differenzierungsbereich
 Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
III. Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/KommunikationDie Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend.
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre

1) Die Vermittlung von Fremdsprachlicher Kommunikation ist in die Lernfelder integriert (s. Kapitel 3.4 KMK-Rahmenlehrplan). Die Leistung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.

2) In die Lernfelder sind auf der Grundlage der "Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert.

Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird.

3) Die Lernfelder 9 – 20 umfassen den Bereich der Wahldifferenzierung und sind im Gesamtumfang von 420 UStd. auszuwählen und zu unterrichten.

Änderung in Kapitel 3.3.2

Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre

Grundlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung.

Der Lehrplan berücksichtigt die „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe" (Beschluss der Kultusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Umfang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge enthalten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Umfang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind.

Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. "Handreichung Didaktische Jahresplanung", Kapitel 2.2). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2.