Am 21. Oktober 2021 trat der Lehrplan für diesen Ausbildungsberuf in Kraft.
Augenoptikerinnen und Augenoptiker tragen hinsichtlich der Beratung und Versorgung von Kundinnen und Kunden im Rahmen des Gesundheitswesens unter Berücksichtigung medizinprodukterechtlicher Bestimmungen eine besondere Verantwortung.
Auf handwerklicher und wissenschaftlicher Grundlage ausgebildete Augenoptikerinnen und Augenoptiker verfügen neben technischen Fertigkeiten über Kenntnisse in der physikalischen und physiologischen Optik. Diese sind bei der Versorgung von Fehlsichtigen, der optischen und anatomischen Anpassung sowie der Anfertigung von Sehhilfen erforderlich. Darüber hinaus sind Augenoptikerinnen und Augenoptiker mit diesen Qualifikationen besonders geeignet, Kundinnen und Kunden nach gegebenen Refraktionswerten und Sehaufgaben bei der Auswahl und Abgabe von Sehhilfen sowie beim Kauf von Kontaktlinsenpflegemitteln und Handelswaren zu beraten.
Bildungsplan zum Download
Im Kontext
Dieser Beruf ist dem Fachbereich Technik/Naturwissenschaften zugeordnet (siehe Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften).