Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur allgemeinen Hochschulreife führen
Kaufmännische Assistentin/AHR, Kaufmännischer Assistent/AHR nach APO-BK Anlage D 12 und Technische Assistentin/AHR, Technischer Assistent/AHR nach APO-BK Anlage D 13
Der Fachlehrplan Betriebswirtschaftslehre ist gültig seit dem 01.08.2014; Hinweise zur Inkraftsetzung und Übergangsvorschriften siehe Seite 2 des geänderten Fachlehrplans.
Das Fach Englisch in der Anlage D orientiert sich – unabhängig ob es sich um einen Grundkurs oder Leistungskurs handelt – am GER-Niveau B2/C1.
Für fortgeführte Fremdsprachen ist laut APO-BK vom 10. Juli 2016 die Niveaustufe B2 des GER und für die neu einsetzenden Fremdsprachen ist die Niveaustufe B1/B2 des GER zu berücksichtigen.